Corona-Soforthilfe für die Wimpernstylistin (Update 3. April 2020)

Die rasante Ausbreitung des Coronavirus stellt uns alle vor noch nie da gewesene Herausforderungen. Gerade Soloselbstständige und Kleinunternehmen sind besonders schwer betroffen. Hier hilfreiche Tipps und Links, wie du die Krise überstehen kannst.

Update 3. April 2020

Hier findest du eine Übersicht der Soforthilfemaßnahmen der einzelnen Bundesländer mit Links auf die entsprechenden Informationsseiten. Auf diesen Seiten kannst du Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren eingesehen, und wenn möglich, notwendige Formulare herunterladen.

Wir empfehlen den Anweisungen der jeweiligen Stellen zu folgen und den Antrag auf Sofort-Hilfe umgehend einzureichen. Nach letzter Info wurde Anträgen auf Soforthilfe schon stattgegeben! Wichtig ist zu wissen: die Corona-Soforthilfe Zahlungen sind keine Darlehen, sondern als einmalige Sonderzahlung gedacht (soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind)

❊ Baden-Württemberg: zwischen 9.000 Euro und 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Informationen hier

❊ Bayern: zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Informationen hier

❊ Berlin: gestaffelte Zuschüsse bis zu 15.000 Euro. Informationen hier

❊ Brandenburg: zwischen 9.000 Euro und 60.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Informationen hier

❊ Bremen: für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu 5.000 Euro (in Ausnahmen bis zu 20.000 Euro). Informationen hier

❊ Hamburg: zwischen 9.000 Euro und 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Information hier

❊ Hessen: zwischen 10.000 Euro und 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Information hier

❊ Mecklenburg-Vorpommern: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 und 40.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Informationen hier

❊ Niedersachsen: Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können je nach Unternehmensgröße bis zu 20.000 Euro beantragen. Informationen hier

❊ Nordrhein-Westfalen: zwischen 9.000 Euro und 25.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Information hier

❊ Rheinland-Pfalz: zwischen 9.000 Euro und 25.000 Euro je nach Unternehmensgröße.Information hier

❊ Saarland: zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro je nach Unternehmensgröße.  Informationen hier

❊ Sachsen: zwischen 9.000 Euro und 25.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Information hier

❊ Sachsen-Anhalt: zwischen 9.000 Euro und 25.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Information hier

❊ Schleswig Holstein: zwischen 9.000 Euro und 15.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Information hier

❊ 
Thüringen
: zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Informationen hier


Nach dem Regen kommt immer wieder die Sonne!

Besonders kleine Dienstleistungsbetriebe und Selbstständige müssen plötzlich mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen und geraten jetzt schnell in eine wirtschaftliche Schieflage, die sie nicht mal eben so einfach stemmen können.

Grundsätzlich gibt es derzeit dir folgenden Soforthilfen.

❊ Soforthilfe für Kleinunternehmen und Selbstständige (siehe oben)!
❊ Kurzarbeitergeld
❊ Steuerliche Hilfsmaßnahmen
❊ Corona-Kredite und Zuschüsse


Soforthilfe für Kleinunternehmen und Selbstständige!

Während die Einnahmen wegbrechen, bleiben die laufenden Kosten wie Miet- oder Pachtkosten bestehen, Rücklagen sind schnell aufgebraucht und es besteht oft kein Zugang zu Krediten.

Mit einem unbürokratischen Sofortprogramm wird Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe einmalige Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Das soll insbesondere bei Miet- und Pachtkosten helfen sowie bei sonstigen Betriebskosten, z.B. Krediten für Betriebsräume oder Leasingraten. 

 Hier alle Infos zu Soforthilfen!


Kurzarbeitergeld


Wenn dir bzw. deinem Unternehmen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus entstehen, kannst du einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen, wenn mdst. 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % haben. Die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 % erstattet. Der Bezug ist bis zu 12 Monate möglich. 

 Alle Infos zum KUG findest du hier! 


Steuerliche Hilfsmaßnahmen


Für Unternehmen, die von der Corona-Pandamie betroffen sind, hat das Bundesfinanzministerium - kurz BMF, sind steuerliche Hilfen vorgesehen.

❊ Stundung von Steuerzahlungen: Fällige Steuerzahlungen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie können beim Finanzamt auf Antrag befristet und zinsfrei gestundet werden.

❊ Anpassung von Vorauszahlungen: Die Höhe der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer können angepasst werden.

❊ Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen: Auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden.

 Mehr Infos zu steuerlichen Maßnahmen findst du hier!


Corona-Kredite und Zuschüsse


Sogenannte Förderbanken unterstützen Unternehmen, indem sie entweder direkt Kredite vergeben oder die Kreditvergabe durch die Hausbank erleichtern. Wichtigstes Mittel dafür sind sogenannte Ausfallbürgschaften. Mit diesen Bürgschaften übernehmen Förderbanken einen großen Teil des Risikos, wenn eine andere Bank einen Kredit vergibt.

Das soll es gerade kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern erleichtern, einen Kredit von ihrer Hausbank zu bekommen. Außerdem gibt es in einigen Bundesländern bereits Soforthilfen für Unternehmen und Unternehmer, die von der Corona-Krise betroffen sind.

Um die finanziellen Einbußen während der Corona-Pandemie für Unternehmen möglichst gering zu halten, sorgt das Bundesministerium für Finanzen dafür, dass Selbstständige und Unternehmen schnellstmöglich finanzielle Unterstützung erhalten. Und zwar werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Hilfskredite zur Verfügung gestellt. Diese können ab sofort beantragt werden.

❊ Info zum Gründerkredit!
❊ Info zum Unternehmerkredit!
❊ Alles zum Corona Schutzschild - letzter Stand 23.03.2020!


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