Wimpernkleber und Produktsicherheit

Mit zig Wimpernklebern für die professionelle Wimpernverlängerung auf dem Markt ist es nicht einfach zu filtern, welcher Kleber denn nun der richtige ist. Abgesehen von der Trocknungszeit, Inhaltsmenge und Anwendung ist die Produktsicherheit ein wichtiges Kriterium, um den richtigen Wimpernkleber zu finden. Wimpernkleber rechtliche Vorgaben

Rechtliche Vorgaben

Um gleich ein Missverständnis aus dem Weg zu räumen, Wimpernkleber für die professionelle Wimpernverlängerung fallen nicht unter die Kosmetikverordnung, sondern unter das Chemikalienrecht, u.a. der REACH-Verordnung. Sie sind auch nicht vergleichbar mit Wimpernkleber für Wimpernbänder.

Da künstliche Wimpern der Bedarfsgegenstände-Verordnung unterliegen, sind Wimpernkleber zwar Stoffe oder Gemische, erfüllen aber keinen eigenen kosmetischen Zweck und sind daher keine Kosmetika. Profi-Wimpernkleber unterliegen demzufolge dem Chemikalienrecht, u.a. der REACH-Verordnung. Genaue Info findest du auf der Webseite Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Dies bedeutet, Wimpernkleber für Lash Extensions müssen bestimmte Produkt- und Kennzeichnungsnormen erfüllen, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Auch müssen alle Kleber vor dem Inverkehrbringen vom Hersteller oder Inverkehrbringer gemäß BfR und Reach gemeldet und registriert werden. Diese Registrierung kann unter dem Namen des Herstellers oder des Inverkehrbringers erfolgen.

Z.B. ein deutscher Private-Label-Verkäufer gilt rechtlich als Hersteller und Inverkehrbringer und ist somit rechtlich verpflichtet, den Wimpernkleber gemäß BfR und Reach Verordnung zu registrieren. 

Warum ist die Registrierung gemäß BfR und Reach wichtig?

Der Registrierungsprozess stellt sicher, dass nur Produkte gemäß der rechtlich definierten Normen im europäischen Markt verkauft werden dürfen. Dies schützt den Verbraucher, den Händler und erlaubt einen fairen Wettbewerb. Für dich als selbstständige Wimpernstylistin geht es hier aber auch um Haftung.

Stell dir vor, eine Kundin von dir beschwert sich über eine Augenreizung im Anschluss an die Wimpernverlängerung, geht erst zum Arzt und anschließend zum Anwalt und klagt. Deine Betriebhaftpflicht wird nicht zahlen, wenn du einen Wimpernkleber benutzt, der nicht gemäß den rechtlichen Vorgaben registriert ist. Dies bedeutet, dass du nun haftbar bist für alle Schäden und Kosten, die durch den Gerichtsprozess, Arztbesuch usw. auf dich zukommen. Dies kann u.U. existenzvernichtend sein. Wir empfehlen deshalb, immer zu prüfen, ob der gekaufte Wimpernkleber auch den gesetzlichen Ansprüchen genügt.

Wie kann ich rechtliche Konformität überprüfen?

Ein Blick auf das Label reicht u.U. schon, um dir Klarheit über die rechtliche Konformität zu liefern. Werden die Inhaltstoffe angezeigt? Sind die richtigen Warnzeichen auf dem Label vorhanden? Z.B. muss bei Wimpernklebern das ‚Achtungzeichen' (!) in Roter Farbe klar sichtbar auf dem Label angebracht sein. Außerdem müssen die möglichen Gefahren und die Vorsichtsmaßnahmen beschrieben werden.

 

Wimpernkleber

 

Mehr als ‚nur' rechtliche Konformität

In Anbetracht der vielen chinesischen Billigkleber geht es hier nicht nur um rechtliche Verbindlichkeiten, sondern auch um Verantwortung deinen Kundinnen gegenüber. Der in einem Hinterhof abgefüllte Wimpernkleber kann u.U. schwere gesundheitliche Schäden anrichten. Und wenn etwas passiert, kann der ‚Hersteller' auf Grund seiner Lokalität nicht verantwortlich gemacht werden.

Vorsicht ist geboten beim Kauf von Wimpernklebern über gängige große Shopping-Portale. Große Portale sind reine Marktplätze und nicht verantwortlich für die rechtliche Konformität der einzelnen Anbieter. Sicherlich ist der No-Name Kleber aus China für 3,99€ inkl. gratis Lieferung ein Schnäppchen. Jedoch ist gerade bei solchen Lockangeboten Vorsicht angesagt.

Der Ablauf einer Wimpernkleber Registrierung

Hersteller von Wimpernklebern im In- und Ausland stellen auf Anfrage ein MSDS (Manufacturer Safety Data Sheet) Dokument zur Verfügung. Dies ist meistens in Englisch und muss ins Deutsche übersetzt werden. In Deutsch nennt es sich nun ein Sicherheitsdatenblatt, nicht zu verwechseln mit einem Sicherheitsbericht gemäß der Kosmetikverordnung. In dem Sicherheitsdatenblatt werden u.a. die Inhaltsstoffe sowie mögliche Gefährdungen beschrieben. Nur zertifizierte Gutachter können die Übersetzung vornehmen. Der Gutachter wird kein Sicherheitsdatenblatt ausstellen, wenn die gesetzlichen Normen nicht erfüllt sind. Z.B. gelten gesetzliche maximale Werte bei gefährlichen Inhaltsstoffen. Diese werden anteilig in % beschrieben.

Mit dem Sicherheitsdatenblatt geht es nun zur Anmeldung beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Zuerst wird ein Registrierungsdossier angelegt. Anschließend erfolgt die Registrierung. Dies wird meistens online durchgeführt. Wichtig ist, der BfR sendet eine schriftliche Bestätigung, dass die Produktmeldung durchgeführt wurde. Der nächste Schritt ist dann die REACH-Firmenregistrierung mit anschließender Produktregistrierung und Dossiererstellung. All dies ist natürlich kosten- und zeitintensiv. Dies ist auch ein Grund, warum einige Anbieter diesen Schritt umgehen.

Zusammenfassung

Stelle immer sicher, dass dein gewünschter Wimpernkleber den rechtlichen Anforderungen entspricht. Als erfahrene Wimpernstylstin unterliegt es deiner Verwantwortung, um eventuellen gesundheitlichen Schäden deiner Kundinnen vorzubeugen. Also, Safety First!

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