Corona Lockdown Update! Nützliche Infos. Update 4. Nov.

Zum zweiten Mal dieses Jahr gilt für Wimpernstudios ein Corona Lockdown. Wimpernstylistinnen sind von diesem Berufsverbot besonders schwer betroffen, denn über Nacht müssen nun die Betreiber von Kosmetik- und Wimpernstudios mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.

Gerade kleine Dienstleistungsbetriebe und Solo-Selbstständige geraten schnell in eine wirtschaftliche Schieflage, die sie nicht so einfach stemmen können. Über die kommenden Wochen werden wir euch mit Tipps und nützlichen Informationen über staatliche Hilfen zur Seite stehen. In unserem Mailer sowie über Instagram und Facebook werden wir euch mit regelmässigen Updates zu staatlichen Soforthilfen versorgen.

Grundsätzlich gibt es es die folgenden Soforthilfen und Maßnahmen die ihr ergreifen könnt.

❊ Soforthilfe für Kleinunternehmen und Selbstständige
❊ Kurzarbeitergeld
❊ Steuerliche Hilfsmaßnahmen
❊ Corona-Kredite und Zuschüsse

Soforthilfe für Kleinunternehmen und Selbstständige!

Während die Einnahmen wegbrechen bleiben die laufenden Kosten wie Miet- oder Pachtkosten bestehen. Mit etwas Glück konntet ihr über die letzten Monate Rücklagen aufbauen. Jedoch sind diese schnell aufgebraucht und oft besteht kein Zugang zu Krediten.

Es bleibt abzuwarten welche staatlichen finanziellen Hilfen angeboten werden. Über eventuelle unbürokratische Soforthilfen werden wir euch auf dem Laufenden halten. Soforthilfen sollen insbesondere bei Miet- und Pachtkosten helfen sowie bei sonstigen Betriebskosten, z.B. Krediten für Betriebsräume oder Leasingraten.

Neue Wirtschaftshilfen für Selbstständige und Unternehmen!

Bund und Länder haben neue Regeln beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Die Bundesregierung unterstützt nun Selbstständige, Betriebe und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind. Sie können außerordentliche Wirtschaftshilfen erhalten. Idee ist, dass die Betroffenen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe erhalten können, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst. 

Alle Infos zur 'neuen Wirtschaftshilfe' findest du hier!



Kurzarbeitergeld

Wenn deinem Unternehmen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus entstehen, kannst du einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen, wenn mdst. 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % haben. Die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 % erstattet. Der Bezug ist bis zu 12 Monate möglich. 

 Alle Infos zum KUG findest du hier! 

Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Für Unternehmen, die von der Corona-Pandamie betroffen sind, hat das Bundesfinanzministerium - kurz BMF - steuerliche Hilfen vorgesehen. Über das Ausmaß und die detallierten Infos werden wie euch informieren. Hier eine Liste von Maßnahmen die schon zu Anfang des Jahres 2020 beschlossen wurden.

❊ Stundung von Steuerzahlungen: Fällige Steuerzahlungen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie können beim Finanzamt auf Antrag befristet und zinsfrei gestundet werden.

❊ Anpassung von Vorauszahlungen: Die Höhe der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer können angepasst werden.

❊ Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen: Auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden.

 Mehr Infos zu steuerlichen Maßnahmen findst du hier!

Kredite und Zuschüsse

Sogenannte Förderbanken unterstützen Unternehmen, indem sie entweder direkt Kredite vergeben oder die Kreditvergabe durch die Hausbank erleichtern. Wichtigstes Mittel dafür sind sogenannte Ausfallbürgschaften. Mit diesen Bürgschaften übernehmen Förderbanken einen großen Teil des Risikos, wenn eine andere Bank einen Kredit vergibt.

Das soll es gerade kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern erleichtern, einen Kredit von ihrer Hausbank zu bekommen.

❊ Infos zum Gründerkredit!
❊ Infos zum Unternehmerkredit!
Infos zum Corona Schutzschild - letzter Stand 29.10.2020!


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